Blick auf das Fördergrüst, davor sind die Industriegerüste der alten Verladestation, unter der ein Wasserbecken entlang läuft.

Fotografieren

Wir freuen uns über das Interesse an unserem landschaftlich und architektonisch reizvollen Standort. Bitte beachtet jedoch die folgenden Richtlinien. Vielen Dank für euer Verständnis!

Container

Hobbyfotografie / private Nutzung

Grundsätzlich darf der Erlebnisort Reden gerne als Kulisse für Fotos, Drohnenaufnahmen und Filme zu Hobbyzwecken und zur privaten Nutzung verwendet werden. Dazu bedarf es keiner Ankündigung oder Genehmigung.

Gewerbliche Fotografie

Bei Fotos oder Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke bitten wir um vorherige Anfrage.
Bei Aufnahmen zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stehen wir ebenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

  • Kontaktdaten

    Zweckverband 
    Erlebnisort Reden
    info@erlebnisort-reden.de
    Telefon: 06821 97292-20

Fotografie Bedingungen

Generell gelten für alle Aufnahmen, die am Standort aufgenommen werden, folgende Bedingungen: 

  • Da unser Standort von Besuchern und Sporttreibenden zur Naherholung genutzt wird, ist es ausdrücklich nicht gestattet, datenrechtlich bedenkliche Aufnahmen oder Fotos mit pornografischem Inhalt zu machen. Darüber hinaus sind Aufnahmen vom Erlebnisort Reden im Zusammenhang mit gewaltverherrlichenden, demokratiefeindlichen oder ähnlichen gearteten Songtexten, Bild- oder Textmaterialien etc. nicht zulässig.
  • Die Privatsphäre jedes Besuchers muss gewahrt werden und Minderjährige müssen vor unzumutbaren Szenen geschützt werden.
  • Foto- oder Filmaufnahmen sind in den alten Gebäuden und Hallen aufgrund verkehrssicherungstechnischer Aspekte nicht möglich. Eine Ausnahme gilt für die große Werkstatt. Diese kann für Foto- oder Filmaufnahmen angemietet werden. Mehr Informationen zur Großen Werkstatt.
  • Über die Dauer eines Videodrehs oder Shootings obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht in den genutzten Bereichen.
  • Es ist darauf zu achten, dass andere Besucher/Unternehmen nicht wesentlich in ihrem Besuch/ihrer Tätigkeit eingeschränkt oder gestört werden.
  • Es ist auf den pfleglichen Umgang mit Natur, Pflanzen und den Tieren im Wassergarten zu achten.
  • Durch euch verursachte Verschmutzungen/Beschädigungen sind von euch zu beseitigen.
  • Der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen, Rauchbomben, Rauchpatronen, Nebelanlagen oder ähnlichen raucherzeugenden Materialien ist nicht erlaubt, da dies zu einem Polizei- oder Feuerwehreinsatz führen kann. Die hierdurch entstehenden Kosten müssen von euch getragen werden.
  • Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen ist grundsätzlich verboten.
  • Es dürfen keine Gebäude bzw. Teile der Gebäude wie Schilder, Logos, Firmenbezeichnung etc. und Grundstücke der angesiedelten Unternehmen gezeigt oder gar genutzt werden. Ausgenommen es liegt eine Genehmigung des entsprechenden Unternehmens vor.